Lehrer – Wikipedia. Lehrer und Schüler, mittelalterliche Darstellung aus dem Codex Manesse (ca. Ein Lehrer (oder eine Lehrerin) ist eine Person, die durch ihre höhere Kompetenz auf bestimmten Gebieten anderen etwas beibringt. Da es sich um keinen geschützten Begriff handelt, kann sich grundsätzlich jeder so bezeichnen, der sich in einer Phase der Vermittlung von Wissen, Können, Lebensweisheit, Ausbildung oder Bildung befindet. Es ist ein vielschichtiger, schillernder Begriff, der in der Umgangssprache, als Berufsbezeichnung oder als Ehrentitel eine sehr unterschiedliche Bedeutung annehmen kann. Lehrer“ ist der Oberbegriff für alle Arten von Lehrenden, die sich durch eine entsprechende Kompositabildung (Fluglehrer, Tanzlehrer, Schullehrer, Gymnasiallehrer etc.) jeweils näher kennzeichnen lassen. · Lehrer m (genitive Lehrers, plural Lehrer, feminine Lehrerin) agent noun of lehren; teacher; Declension. die: Lehrer: Derived terms. Terms derived from. Die Lehrerin ist ein deutsches Fernseh-Drama aus dem Jahr 2011. Handlung Nach den Sommerferien beginnt in einer deutschen Kleinstadt an der Theodor-Fontane-Realschule. Entdecken Sie Die Lehrerin und weitere TV-Serien auf DVD- & Blu-ray in unserem vielfältigen Angebot. Gratis Lieferung möglich. Die Lehrerin No Score Yet. Unrated,1 hr. 30 min. Drama; Directed By: Tim Trageser; In Theaters: On DVD: Die Lehrerin Reviews. All Critics; Top Critics; My Critics;. Die Lehrerin; Videos Playlists; Channels; Discussion; About; Home Trending History Get YouTube Red Get YouTube TV Best of YouTube. Lehrerin ist eine Weiterleitung auf diesen Artikel. Zum deutschen Fernseh-Drama aus dem Jahr 2011 siehe Die Lehrerin. Lehrer und Schüler. Etymologie. Die Herkunft des Wortes liegt im althochdeutschenlêrâri (davon mittelhochdeutschlêrære oder lêrer) und im gotischenlaisareis mit der Bedeutung: Einer, der durch Nachspüren wissend macht.[1] Der Begriff ist bereits seit dem 8. Jahrhundert belegt.[2] Es handelt sich beim Nomen agentis Lehrer um eine sogenannte Lehnübertragung aus dem lateinischendoctor zu docere „lehren, unterrichten“. Obwohl doctor im hohen Mittelalter durch die Gründung der ersten Universitäten Europas eine Bedeutungserweiterung erfuhr, indem es fortan auch den akademischen Titel eines Gelehrten bezeichnete, wurden Schullehrer unabhängig von ihrem spezifischen Ausbildungsgrad z. T. noch bis ins späte 1. Jahrhundert „Doctoren“ genannt. Seit dem 2. 0. Jahrhundert kann man allerdings von einem Bedeutungswandel sprechen, da die klassische Bedeutung völlig verschwand. Daneben wurde der Lehrer früher auch vereinzelt praeceptor, magister oder professor genannt, letzteres hat sich in manchen romanischen Sprachen noch bis heute für die Bezeichnung eines Schullehrers erhalten, so im französischenprofesseur und im spanischenprofesor. Begriff. Lehrer im weiteren und engeren Sinne. Die Berufsbezeichnung. Lehrer ist in Deutschland, im Gegensatz zur Amtsbezeichnung „Lehrer“, nicht gesetzlich geschützt. Die Amtsbezeichnung unterliegt dem Schutz von § 1. St. GB. Die Funktion eines Lehrers ist zudem nicht an eine bestimmte Ausbildung, sondern in erster Linie an eine Tätigkeit des Lehrens und Unterrichtens gebunden. Lehrer gibt es daher in vorprofessionellen und professionellen Bereichen: Wer sich in einem zeitweiligen systematischen Vermittlungsprozess befindet, übt die Funktion eines Lehrers aus und darf sich grundsätzlich als Lehrender oder als Lehrer bezeichnen. Als Lehrer im weiteren Sinne können alle Personen gelten, die über eine gewisse Zeit die Rolle eines „Lehrenden“ einnehmen, also auch Eltern, ältere Geschwister, fortgeschrittene Schüler, Mentoren, die Jüngere in bestimmte Lebensfertigkeiten einweisen wie das Bewegen im Verkehrsbereich, sportliche Techniken, das Anfertigen von Hausaufgaben oder den Umgang mit anderen Menschen. Auch autodidaktische „Privatlehrer“ oder „Hauslehrer“ lassen sich hier einordnen. Als Lehrer im engeren Sinne bezeichnet man Personen, die das Lehren und Unterrichten nach einer professionellen Ausbildung und entsprechenden Prüfungen berufsmäßig ausüben. Sie sind danach entweder selbstständig (z. B. als Fahrlehrer), in Privatschulen (z. B. als Waldorflehrer) oder im Staatsdienst (z. B. als Gymnasiallehrer) tätig. Man unterscheidet dabei zwischen freiberuflich arbeitenden und als Angestellte bzw. Beamte in einem Dienstverhältnis stehenden Lehrern. Die berufsmäßig praktizierenden Lehrer lassen sich durch bestimmte Wortverbindungen differenzieren und zuordnen, beispielsweise: nach Schulart: Grundschullehrer, Realschullehrer, Berufsschullehrer etc. Schulform: Waldorflehrer, Montessorilehrer, Privatschullehrer etc. Fächern: Mathematiklehrer, Deutschlehrer, Sportlehrer etc. Sportarten: Skilehrer, Tennislehrer, Tanzlehrer etc. Musikinstrumenten: Klavierlehrer, Geigenlehrer, Harfenlehrer etc. Aufgabenbereich: Fachlehrer, Klassenlehrer, Aushilfslehrer etc. Sachgebieten: Yogalehrer, Meditationslehrer, Fahrlehrer, Fluglehrer etc. Ausbildungsstand: Junglehrer, Altlehrer, Ausbildungslehrer etc. Lehrerarten. Schullehrer. Schullehrer werden auch als „Pädagogen“ bezeichnet, womit deutlich wird, dass zu ihrem Aufgabenfeld nicht nur die Vermittlung von Wissen, Fertigkeiten und Einsichten, sondern auch die Vermittlung von Verhaltensweisen und Wertestrukturen gehört. Der über die fächerbezogene Stoffvermittlung hinausgehende Erziehungsauftrag umfasst die Verantwortungsnahme und das Engagement für eine ganzheitliche Menschenbildung, was bedeutet, dass auch Lebenshilfe in Form von substanziellen Beiträgen zu elementaren fächerübergreifenden Aufgabenfeldern zu erbringen sind wie der Persönlichkeitserziehung, der Ethik, der Verkehrserziehung, der Sexualerziehung, der Wagniserziehung oder der Gesundheitserziehung. Dies trifft vor allem für die Allgemeinbildenden Schulen zu. Je nach Schulform und Land sind die Bezeichnungen, Ausbildungen und Einsatzmöglichkeiten der Lehrkräfte unterschiedlich geregelt. In der Schweiz werden Lehrer auch „Professoren“ genannt. In Österreich gibt es die Bezeichnung „Volksschullehrer“. In Deutschland heißen die Lehrer im Höheren Schuldienst Studienräte, in Beförderungsstufen Oberstudienräte, Studiendirektoren und Oberstudiendirektoren. In anderen Ländern (z. B. USA, Finnland) werden auch pädagogische Mitarbeiter in der Vorschulerziehung Lehrer genannt, sofern sie ein Studium absolviert haben. In Deutschland ist das wegen der Struktur des Bildungswesens nicht Praxis. Lehrer an verschiedenen Schularten. Lehrer an beruflichen Schulen in Deutschland. An Beruflichen Schulen kommen zwei Gruppen von Lehrkräften zum Einsatz (sofern im Folgenden von Beamten gesprochen wird, gilt dies, mit den rechtlichen Einschränkungen, jeweils auch für Angestellte mit vergleichbarer Tätigkeit): Die Fachlehrer sind Beamte des mittleren und gehobenen Dienstes. Ihre Amtsbezeichnungen sind sehr vielfältig (z. B. Lehrer, Fachlehrer, Gewerbeschulrat). Sie sind in erster Linie für die Vermittlung fachpraktischer Lerninhalte verantwortlich. Für eine Einstellung ist ein entsprechender Meisterbrief oder ein Abschluss als Techniker (Lehrer im mittleren Dienst) bzw. Fachhochschulstudium (Lehrer im gehobenen Dienst), persönliche Eignung und, in der Regel die 2. Staatsprüfung nach dem Vorbereitungsdienst notwendig. Die wissenschaftlichen Lehrer sind Beamte des höheren Dienstes. Sie führen die Amtsbezeichnungen Studienrat, Oberstudienrat, Studiendirektor und Oberstudiendirektor. Sie sind für die Vermittlung der fachtheoretischen und fachpraktischen Lerninhalte verantwortlich. Für eine Einstellung sind ein einschlägiger Universitätsabschluss und die oben genannten weiteren Voraussetzungen nötig. Letztlich ist die Vielfalt der Voraussetzungen für den Lehrerberuf an berufsbildenden Schulen schwer zu erfassen, wenn man allen Ländern gerecht werden will. Im gehobenen Dienst gibt es für die beruflichen Schulen an den Fachhochschulen keine Lehramtsstudiengänge; hier wird der Abschluss in einer geeigneten Fachrichtung, z. B. Maschinenbau oder Elektrotechnik, verlangt. Für den gehobenen Dienst an allgemeinbildenden Schulen gibt es dagegen Studiengänge an Universitäten oder, in Baden- Württemberg, an Pädagogischen Hochschulen, die jeweils mit einer 1. Staatsprüfung abschließen. Als Eingangsvoraussetzung im höheren Dienst gibt es für die beruflichen Schulen teilweise den Studiengang des Diplom- Handelslehrers oder des Diplom- Gewerbelehrers mit entsprechenden Vertiefungsrichtungen. Wegen der großen Vielfalt der Ausbildungsberufe werden aber auch hier Bewerber mit einem entsprechenden Universitätsabschluss eingestellt (z. B. Pharmazeuten oder Diplom- Ingenieure). Daneben gibt es für die beruflichen (allgemeinbildende Fächer) und die allgemeinbildenden Schulen die Möglichkeit ein entsprechendes Lehramtsstudium an einer Universität zu absolvieren. Dabei werden mindestens zwei Fächer studiert und das Studium mit einem 1. Staatsexamen abgeschlossen. Außerdem gibt es, in der Regel zeitlich begrenzt, in vielen Ländern die Möglichkeit ohne Referendariat oder ohne Lehramtsstudium eingestellt zu werden, sofern keine anderen Bewerber zur Verfügung stehen. Lediglich der Hochschulabschluss einer einschlägigen Fachrichtung ist Voraussetzung. Derzeit ist dies vor allem in den Naturwissenschaften möglich. Auch bei neuen Fachrichtungen vor allem im beruflichen Bereich, wenn noch keine entsprechenden Lehrer ausgebildet wurden, werden berufserfahrene Hochschulabsolventen aus der Wirtschaft oder Verwaltung eingestellt. Teilweise erfolgt die Bedarfsdeckung auch durch fortgebildete Lehrer. In den letzten Jahrzehnten hat es sich immer mehr durchgesetzt, dass Beförderungen, z. B. zum Oberstudienrat, mit zusätzlichen Aufgaben neben dem Unterricht verbunden werden. Studiendirektoren leiten dann etwa die Abteilungen innerhalb der Schule oder koordinieren übergreifende Sachverhalte: Belange der Allgemeinen Hochschulreife oder Fachhochschulreife, Koordination der Praktika oder Praxisanforderungen usw. Berufliche Schulen. Der unterrichtliche Einsatz der Lehrkräfte an beruflichen Schulen erfolgt (Schularten je nach Landesrecht unterschiedlich): in den Bildungsgängen bzw. Ausbildungsbereichen: duale Ausbildung. Berufsvorbereitende Maßnahmen. Fachpraxis. Berufspraktikum (Erzieher) (s. Praktikum unter der Überschrift Schule)Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen sind in der Regel Abteilungen, Schwerpunkten oder Bereichen zugeordnet, die sich an Fachkomplexen oder Wirtschaftszweigen orientieren (Wirtschaft, Medien, Sozialpädagogik, Naturwissenschaften, auch Schullaufbahnberatung usw.). Diese Struktur ist an allgemeinbildenden Schulen nicht üblich. Ihre unterrichtliche oder beratende Tätigkeit wird innerhalb dieser Abteilungen koordiniert. Je nach Fächerkombination kann ein Lehrer auch in verschiedenen Abteilungen unterrichten. Hochschullehrer. Ein Lehrer an der ehemaligen Deutschen Hochschule der Gewerkschaften „Fritz Heckert“ der DDR, 1. Als Hochschullehrer werden in Deutschland nach § 4. Facebook. För att göra innehållet personligare, anpassa och mäta annonser och erbjuda en säkrare användarupplevelse använder vi cookies. 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Agosto 2019
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